Immobilien wertschätzen
kurz oder ausführlich
WertExpertise
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kurze Übersicht
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15 — 20 Seiten
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48h nach Besichtigung
895,– €
Eine solide Basis
Die WertExpertise ist eine softwaregestützte Ermittlung des Immobilienwertes.
Der erste Schritt jeder Wertermittlung ist der persönliche Termin vor Ort.
Nach der Besichtigung der Immobilie wird die Wertermittlung mithilfe einer flächendeckenden Marktdatenbank erstellt. Auch Modernisierungen werden berücksichtigt.
Genau das Richtige für Sie, wenn
Grund 1
Grund 2
Grund 3
Verkehrswertgutachten
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detaillierte Wertermittlung
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40 – 80 Seiten
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§ 194 BauGB (Baugesetzbuch) konform
ab 1950,– €
individueller Preis auf Anfrage
Eine umfassende Bewertung
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende Analyse, die den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie basierend auf objektiven Kriterien und umfangreicher Recherche bestimmt.
Das Verkehrswertgutachten umfasst eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, eine Analyse der lokalen Marktbedingungen, eine Bewertung der Lagequalität, eine Untersuchung vergleichbarer Transaktionen und eine fundierte Einschätzung des Verkehrswerts.
Meine Gutachten sind professionell strukturiert, transparent und leicht verständlich.
Die Grundlage für diese umfangreiche Wertermittlung sind der § 194 BauGB (Baugesetzbuch) und die aktuellen Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Ich lege großen Wert auf Genauigkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung meiner Verkehrswertgutachten. Mein Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen zu bieten und Ihnen dabei zu helfen, den bestmöglichen Wert aus Ihrer Immobilie zu erzielen.
Faktoren für die Preisermittelung
Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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Marktwert > 1.000.000 €
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Erbbaurecht, Nießbrauch- und Wohnrechte, sonstige Rechte sowie Baulasten
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städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen
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steuerliche Bewertungen
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unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück
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Berücksichtigung von Schadensgraden
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besondere Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrags
alle anderen Immobilien werden nach Honorarrichtline für Immobilienbewertung (BVS) abgerechnet